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Mitgliederversammlung/Protokolle

Finnenhaussiedlung Berlin-Kladow e.V.

Kontakt & Impressum

Der Verein/In eigener Sache

Da wir sehr häufig Anfragen erhalten, ob Häuser zu vermieten oder zu verkaufen sind, möchten wir hiermit erklären, dass wir in der Regel nicht behilflich sein können.
ca. 255 Hauseigentümer oder Mieter sind Mitglied in unserem Verein. Die gesamte Siedlung hat 379 Häuser. Wir erfahren zwar von unseren Mitgliedern, wenn jemand auszieht oder verstirbt, sind aber nicht in eine Vermietung oder den Verkauf des Hauses eingebunden und möchten uns dies auch nicht als Aufgabe machen.

Der "Finnenhausverein"

Der Verein wurde am 28.7.1959 gegründet und trägt den Namen
Finnenhaus-Siedlung Berlin-Kladow e. V.
Der Vorstand besteht aus 9 Mitgliedern. Dazu gesellen sich 2 Revisoren und einige Fachleute im Beirat, die den Vorstand bei Bedarf mit Rat und Tat unterstützen.
Alle arbeiten ehrenamtlich.
Viele Vorstandsmitglieder sind schon jahrzehnte dabei.

Am Anfang bestimmten Baumängel und der Ärger mit der Verwaltung die Arbeit des Vorstandes. Es wurde gemeinschaftlich Öl bestellt, um die Preise niedrig zu halten.
In den Jahreshauptversammlungen gab es Fachvorträge, die sich um die Häuser und die Siedlung drehten, u. a.:
Wärmeisolierung, Dachsanierung, Solarenergie, Umweltschutz, Abwasserprobleme, Haftungsfragen für Grundstückseigentümer, Einbruchsfragen, Nachbarschaftsrecht, Gartenabfälle und Kompostierung, Schädlinge in Haus und Garten, Behindertenhilfe und Hauspflege, um nur einige Themen zu erwähnen.
Der schönste Vorgarten wurde prämiert.

Renate Wenzel

Vorstandsvorsitzende

Aber auch die Geselligkeit gehört mit zum Vereinsleben.
Hierzu tragen die sehr beliebten Eintages- und Dreitagesfahrten bei, die jährlich angeboten werden. Sie werden mit historischem und örtlichem Hintergrundwissen kompetent begleitet.
Zurzeit versucht der Vorstand sich auf seine alten Wurzeln zu besinnen und den etwas vernachlässigten Kontakt mit "Finnland" wieder zu beleben.
So besuchte der Vorstand die finnische Botschaft, lud die Mitarbeiter der Botschaft zur Besichtigung unserer heutigen Finnenhaussiedlung ein und reiste mit 28 Finnenhäuslern für zehn Tage nach Finnland, um das Land näher kennen zulernen, dessen Namen unsere Siedlung trägt.
Inzwischen haben wir einen Gegenbesuch aus Helsinki erhalten. Matti Pöyry, Architekt aus Maunula, war ganz begeistert von unserer Siedlung und bezeichnete sie als kleines Paradies.
Die Kontakte in Berlin haben wir weiter ausgebaut.
Vom Finnland-Institut war die Leiterin, Frau Dr. Hentilä mit Mann und einer befreundeten Familie aus Helsinki zu Gast in unserer Siedlung. Außerdem kamen Frau Suvi Wartiovaara und die Mitarbeitern des Institutes ebenfalls zu einem Besuch nach Kladow.
Eine zweite Finnlandreise hat im Mai 2009 stattgefunden.
Nun sind wir in Planung einer dritten Reise, die uns bis zum Nordpolarkreis führen soll.

Außerdem bietet der Vorstand den Mitgliedern geführte Radtouren und Wanderungen an. Eine fröhliche Kegelgruppe gibt es auch.

Die Mitglieder erhalten in der Regel einmal im Monat ein Rundschreiben, in dem die wichtigsten Dinge für unsere Siedlung bekannt gegeben werden. Dabei schauen wir auch aufmerksam über unsere Gartenzäune, denn wir sind ein Teil von Kladow und verfolgen sehr interessiert, was um uns geschieht.

Die Vereinsmitgliedschaft gibt es für einen Euro im Monat. Neumitglieder müssen als Aufnahmegebühr einen weiteren Euro bezahlen.

Fotos vom neuen Vorstand gibt es nach den Neuwahlen im April 2009

Der Vorstand

Geschäftsführender Vorstand:
Vorsitzende:
Renate Wenzel, Telefon 365 46 92
Stellvertretende Vorsitzende:
M. Christmann-Rosa, Telefon 368 08 616
Kassiererin:
Margret Valley,Telefon 368 04 174
Schriftführer:
Joachim Blume, Telefon 365 09 337

Beisitzer:
Bettina Buchheim, Telefon 364 30 690
Birge Klappa, Telefon 368 01 537
Günter Kielczynski, Telefon 365 55 17

Revisoren:
Dr. Joachim Jahny
Fabian Fischer

Satzung

(in der Fassung vom 13. November 2003)


§ 1

Der Verein wurde am 28. Juli 1959 gegründet und führt den Namen:
FINNENHAUS - SIEDLUNG BERLIN-KLADOW e.V.
Er hat seinen Sitz in Berlin-Kladow.

§ 2

(1) Zweck des Vereins ist den Zusammenschluss aller Finnenhaus-Eigentümer/Eigentümerinnen bzw. Besitzer/innen mit Grundstück in Kladow zu einer Interessengemeinschaft zu erstreben; die Interessen der Gemeinschaft gegenüber Gesellschaften, Behörden und Firmen zu vertreten; die Errichtung und Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen zu fördern; darauf hinzuweisen und zu achten, dass gemeinschaftsschädigendes Verhalten unterbleibt; sich um ein soziales Miteinander zu kümmern.
(2) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

§ 3

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4

(1) Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(2) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
(3) Mitglieder, die aus der Finnenhaussiedlung verziehen, können auf Antrag passives Mitglied bleiben. Passive Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.
(4) Der Austritt muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Kündigung zugeht.
(6) Der Ausschluss kann erfolgen:
a) wenn ein Mitglied mehr als 6 Monate mit den Beiträgen im Rückstand ist und trotz schriftlicher Aufforderung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
b) wenn sich ein Mitglied vereinsschädigend verhält.
(7) Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand. Er ist sofort wirksam.
(8) Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied ein Einspruchsrecht zu. Der Einspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zustellung mit Begründung beim Vorstand eingereicht werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

§ 5

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich pro Haus fällig. Das Mitglied (§ 4 (1) dieser Satzung) ist für die Zahlung des Beitrags verantwortlich. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist auf das Vereinskonto zu zahlen. Für außerordentliche Ausgaben können mit Zustimmung der Mitgliederversammlung Sonderbeiträge erhoben werden.

§ 6

(1) Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern und zwar dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, dem Stellvertreter/der Stellvertreterin, dem Schriftführer/der Schriftführerin, dem Kassierer/der Kassiererin und drei Beisitzern.
(2) Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, seinem Stellvertreter/seiner Stellvertreterin, dem Schriftführer/der Schriftführerin und dem Kassierer/der Kassiererin.
(3) Der Verein wird durch 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der Vorsitzende/die Vorsitzende oder sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin, gemeinsam vertreten.
(4) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse bei Anwesenheit mindestens der Hälfte seiner Mitglieder mit Stimmenmehrheit. Die Sitzungsniederschriften sind von der Sitzungsleitung und vom schriftführenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

§ 7

(1) Der Vorstand wird in der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
(2) Die Wahl erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stichwahl. Offene Wahl ist zulässig.
(3) Bei der Abstimmung kann pro Haus nur eine Stimme abgegeben werden.
(4) Die Amtsdauer des Vorstandes endet in der Jahreshauptversammlung gem. § 7 (1) dieser Satzung. Die Wiederwahl des gesamten Vorstandes ist in einem Wahlgang möglich.

§ 8

(1) Der/die 1. Vorsitzende beruft und leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen. Im Falle seiner/ihrer Verhinderung erfolgt die Vertretung durch eines der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder.
(2) Der Schriftführer/die Schriftführerin erledigt die schriftlichen Arbeiten und führt das Versammlungsprotokoll. Das Protokoll kann auch durch eine anderes Vorstandsmitglied aufgenommen werden.
(3) Der Kassierer/die Kassiererin erhebt die Beiträge und ist für ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung verantwortlich. Zahlungen bedürfen der schriftlichen Anweisung von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes.
(4) Die Beisitzer haben den geschäftsführenden Vorstand bei seiner Arbeit zu unterstützen, insbesondere den Schriftführer/die Schriftführerin und den Kassierer/die Kassiererin zu vertreten.
(5) Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen.

§ 9

Der Vorstand kann sich durch von ihm zu bestellende Beiräte unterstützen und beraten lassen.

§ 10

(1) Zur Überwachung der Kassenführung sind alle 2 Jahre in der Jahreshauptversammlung zwei Kassenprüfer/innen zu wählen. Sie haben Kasse, Bücher und die Jahresabrechnung spätestens vier Wochen vor ihrer Vorlage in der Jahreshauptversammlung zu prüfen.
(2) Dem Vorstand ist über jede Prüfung ein schriftlicher Prüfungsbericht vorzulegen.
(3) Über die Prüfung der Jahresabrechnung ist der Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten und für den geschäftsführenden Vorstand gegebenenfalls die Entlastung zu beantragen.

§ 11

(1) Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen (außer der Jahreshauptversammlung) werden nach Bedarf vom Vorstand einberufen. Die Versammlungsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit, Satzungsänderungen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. Die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen und zur Jahreshauptversammlung haben mindestens zwei Wochen vorher schriftlich zu erfolgen.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es der Vorstand für erforderlich hält oder sie von 1/5 der Mitglieder beim Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich beantragt wird.
(3) Anträge zur Jahreshauptversammlung sind mindestens sieben Tage vorher dem Vorstand schriftlich einzureichen.
(4) Die Beschlüsse der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen sind schriftlich niederzulegen und vom Schriftführer/von der Schriftführerin und einem der Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 12

Die Auflösung des Vereins muss beantragt und schriftlich begründet werden und ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Hierfür ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Im Falle einer Auflösung beschließt die Versammlung über die Verwendung des Vermögens.



Berlin-Kladow, 13. November 2003